Erfolgsfaktoren in den Netzebenen 3 (NE3) und 4 (NE4)
Technischer Fachbeitrag | FTTH/FTTB | NE3/NE4 | Netzplanung | Qualitätssicherung
Stand: August 2026
Kurzfassung
Der flächendeckende Ausbau von Fiber-to-the-Home (FTTH) stellt hohe Anforderungen an Netzplanung, Tiefbau, Gebäudetechnik, Genehmigungsmanagement, Dokumentation und Qualitätssicherung.
Die technische und wirtschaftliche Qualität eines FTTH-Projekts entscheidet sich dabei nicht an einem einzelnen Planungsschritt. Entscheidend ist vielmehr die durchgängige Abstimmung zwischen dem äußeren Netzbereich, der Gebäudeinfrastruktur und dem optischen Übertragungssystem.
Besondere Bedeutung hat die Schnittstelle zwischen Netzebene 3 (NE3) und Netzebene 4 (NE4). Die konkrete Abgrenzung dieser Netzebenen kann je nach Netzbetreiber und Netzarchitektur unterschiedlich definiert sein. Typischerweise umfasst die NE3 den äußeren Zugangs- bzw. Verteilbereich bis zum Gebäude, während die NE4 die passive Infrastruktur innerhalb des Gebäudes bis zum Teilnehmeranschluss umfasst.
Eine belastbare Planung muss deshalb mindestens fünf Dimensionen gleichzeitig berücksichtigen:
- technische Machbarkeit
- wirtschaftliche Optimierung
- Genehmigungs- und Ausführungsfähigkeit
- optische und passive Netzqualität
- nachvollziehbare Bestands- und As-Built-Dokumentation
Grundsatz: Eine gute FTTH-Planung verbindet Netzarchitektur, Tiefbau, Gebäudeinfrastruktur, Optik und Geodaten zu einem konsistenten Gesamtsystem.
1. NE3 und NE4: Netzebenen eindeutig definieren
Die Begriffe NE3 und NE4 sind in der Praxis nicht in jedem Betreiberkonzept identisch abgegrenzt. Deshalb sollte die jeweilige Netzarchitektur zu Beginn eines Projektes eindeutig dokumentiert werden.
Eine typische FTTH-Struktur lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:
PoP / OLT
↓
Haupt- und Verteilnetz
↓
Netzverteiler / Gf-NVt
↓
Straßentrasse / Grundstücksbereich
↓
Hauseinführung
↓
Gebäudeübergabe / Gf-APL bzw. definierter Übergabepunkt
↓
Inhouse-Netz / Steigebereiche
↓
Wohnungs- bzw. Teilnehmeranschluss (Gf-TA)
Die tatsächliche Zuordnung einzelner Komponenten zu NE3 oder NE4 ist dabei anhand der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers festzulegen.
Typische Planungsabgrenzung
| Bereich | Typischer Inhalt | Wesentliche Planungsaufgaben |
|---|---|---|
| NE3 | Außen- und Zugangsnetz | Trasse, Tiefbau, Kabel, Mikrorohre, Schächte, Netzverteiler |
| Gebäudeübergang | Hauseinführung / Übergabepunkt | Abdichtung, Einführung, APL-Position, Zugänglichkeit |
| NE4 | Gebäudeinterne Infrastruktur | Steigwege, Etagenverteilung, Inhouse-Kabel, Gf-TA |
| Optische Verbindung | passive Übertragungsstrecke | Faser, Spleiße, Stecker, Splitter, Dämpfungsbudget |
| Dokumentation | digitaler Bestand | GIS, Faserbelegung, Spleißdaten, Messdaten, As-Built |
Warum die Schnittstelle entscheidend ist
Fehler entstehen häufig nicht innerhalb einer einzelnen Planungsdisziplin, sondern zwischen den Disziplinen.
Beispiele:
- Die NE3-Trasse endet an einer Gebäudeseite, an der die NE4-Führung nicht sinnvoll möglich ist.
- Die Hauseinführung ist baulich nicht mit der vorgesehenen Leitungsführung kompatibel.
- Der APL ist zugänglich, aber für die spätere Wartung ungünstig positioniert.
- Faser- und Spleißdaten aus NE3 und NE4 sind nicht konsistent.
- Die Bauausführung weicht vom LLD ab, ohne dass das Bestands-GIS aktualisiert wird.
2. NE3-Planung: Die Trasse als multidisziplinäre Planungsaufgabe
Die NE3-Planung findet überwiegend im öffentlichen oder sonstig zugänglichen Verkehrs- und Grundstücksraum statt.
Sie verbindet daher Netzplanung mit Tiefbau, Vermessung, Straßenplanung, Leitungskoordination, Genehmigungsmanagement und gegebenenfalls Umwelt- und Denkmalschutz.
2.1 Wahl des Verlege- und Bauverfahrens
Für die Herstellung von Telekommunikationslinien können – abhängig von den örtlichen Randbedingungen – unterschiedliche Bauverfahren eingesetzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- offene Bauweise,
- grabenarme Verfahren,
- Trenching- bzw. Fräsverfahren,
- Pflugverfahren,
- gesteuerte Horizontalbohrungen,
- weitere grabenlose Verfahren.
Die Auswahl sollte nicht ausschließlich anhand der Verlegegeschwindigkeit erfolgen.
Zu bewerten sind unter anderem:
- Baugrund,
- vorhandene Leitungen,
- Oberflächen,
- Verkehrssituation,
- Querungslängen,
- Ein- und Austrittspunkte,
- erforderliche Tiefenlage,
- Wiederherstellung,
- Genehmigungsbedingungen,
- Maschinen- und Logistikaufwand,
- Risiken für bestehende Infrastruktur.
Wichtig: Keine pauschale Verlegetiefe
Angaben wie „0,60–0,80 m im Gehweg“ oder „1,00–1,20 m in der Fahrbahn“ sollten nicht als allgemeingültige FTTH-Normwerte veröffentlicht werden.
Die erforderliche Überdeckung beziehungsweise Tiefenlage hängt unter anderem von:
- Straßenkategorie,
- Einbauort,
- vorhandenen Leitungen,
- Baulastträger,
- Betreiberanforderungen,
- Bauverfahren,
- örtlichen Regelwerken
ab.
Für Erdarbeiten ist beispielsweise die DIN 18300 als ATV der VOB/C relevant; sie legt jedoch nicht pauschal eine allgemeine FTTH-Verlegetiefe fest. (dinmedia)
3. Genehmigungsmanagement und Wegerecht
Die technische Trasse muss mit den rechtlichen und eigentumsbezogenen Rahmenbedingungen übereinstimmen.
Für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien ist nach § 127 TKG grundsätzlich die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich. § 127 TKG regelt damit insbesondere die Zustimmung zur Nutzung des Verkehrsraums; er ist nicht selbst eine technische Bauvorschrift für Trenching, Pflügen oder andere Bauverfahren. (Gesetze im Internet)
Je nach Projekt können zusätzlich erforderlich sein:
- Sondernutzungserlaubnisse,
- verkehrsrechtliche Anordnungen,
- Gestattungen,
- Eigentümerzustimmungen,
- Querungsgenehmigungen,
- Abstimmungen mit Bahn- oder Gewässerbetreibern,
- naturschutzrechtliche Prüfungen,
- Auflagen des Straßenbaulastträgers.
Verkehrs- und Arbeitsschutz
Bei Arbeiten im Bereich des Straßenverkehrs sind unter anderem die RSA 21 sowie – hinsichtlich der Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – die ASR A5.2 relevant.
Die ASR A5.2 wurde 2018 veröffentlicht und 2022 formal geändert; sie behandelt ausdrücklich Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Straßenbaustellen. (BAuA)
4. Leitungsauskunft und Spartenkoordination
Eine FTTH-Trasse darf nicht isoliert betrachtet werden.
Vorhandene Infrastruktur kann die technische und wirtschaftliche Lösung wesentlich beeinflussen.
Zu berücksichtigen sind beispielsweise:
- Strom,
- Gas,
- Wasser,
- Abwasser,
- Fernwärme,
- Telekommunikation,
- Straßenbeleuchtung,
- Verkehrstechnik,
- sonstige Leitungs- und Versorgungssysteme.
Mehrere Datenquellen kombinieren
Für eine belastbare Planung können miteinander kombiniert werden:
- Leitungsauskünfte,
- Bestandspläne,
- kommunale Geodaten,
- ALKIS-Daten,
- Vermessungsdaten,
- Luftbilder,
- Vor-Ort-Erkundungen,
- Suchschachtungen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dokumentierter Lage und tatsächlich verifizierter Lage.
Ein digital vorhandener Leitungsverlauf ist nicht automatisch eine vermessungstechnisch bestätigte Lage.
5. GIS und Raumbezug
Die digitale Trassenplanung benötigt einen konsistenten Raumbezug.
In Deutschland werden amtliche Geodaten häufig im Bezugssystem ETRS89/UTM bereitgestellt. Für die konkrete Zone ist die jeweilige geografische Lage maßgeblich.
Dabei sollte zwischen folgenden Begriffen unterschieden werden:
Raumbezug ≠ Lagegenauigkeit
Ein korrekt definiertes Koordinatensystem garantiert nicht automatisch eine zentimetergenaue Lage der darin enthaltenen Objekte.
Daher sind bei der Datenübernahme insbesondere zu prüfen:
- Koordinatensystem,
- Datenquelle,
- Erfassungsdatum,
- Lagegenauigkeit,
- Aktualität,
- Transformation,
- Datenformat,
- Attributqualität,
- Vollständigkeit.
Ingenieurtechnischer Grundsatz
GIS schafft die gemeinsame räumliche Datenbasis; die erforderliche Genauigkeit muss abhängig von Planungszweck und Datenquelle nachgewiesen werden.
6. Mikrorohr- und Rohrverbandsplanung
Die Dimensionierung des Rohrsystems gehört zu den zentralen technischen Aufgaben der FTTH-Planung.
Dabei sind nicht nur die aktuell benötigten Faserkapazitäten zu betrachten.
Zu berücksichtigen sind unter anderem:
- aktueller Bedarf,
- Ausbauabschnitte,
- Kabeltypen,
- Mikrorohrdimensionen,
- Rohrverbandsstruktur,
- Einblasabschnitte,
- Reserven,
- spätere Nachverdichtung,
- Zugänglichkeit,
- Einblas- und Betriebsbedingungen.
Kapazitätsreserve
Eine pauschale Reserve von „20–30 %“ sollte nicht als allgemeingültiger technischer Mindestwert angegeben werden.
Die erforderliche Reserve sollte vielmehr aus:
- Ausbauprognose,
- Haushaltsentwicklung,
- Netzarchitektur,
- Betreiberstrategie,
- Kabel- und Rohrkonzept,
- geplanten Nachverdichtungen
abgeleitet werden.
Damit wird die Reserve projektbezogen dimensioniert, anstatt einen beliebigen Prozentsatz anzusetzen.
7. Einblasbarkeit und Rohrnetzplanung
Die mögliche Einblaslänge eines Glasfaserkabels kann nicht allein anhand einer festen Kilometerzahl bestimmt werden.
Sie hängt unter anderem ab von:
- Rohrinnendurchmesser,
- Kabeldurchmesser,
- Kabelgewicht,
- Kabelsteifigkeit,
- Rohrtyp,
- Reibungsverhältnissen,
- Trassenverlauf,
- Anzahl und Radius der Bögen,
- Höhenprofil,
- Einblastechnik,
- Luftdruck,
- Einblasgerät,
- Kabel- und Rohrhersteller.
Deshalb sind Angaben wie „1.000–1.500 m Einblaslänge“ oder „10–15 bar“ nicht als allgemeingültige FTTH-Planungswerte geeignet.
Ingenieurtechnischer Ansatz
Die Einblasabschnitte sollten bereits im LLD so geplant werden, dass:
- die vorgesehenen Kabel einzieh- bzw. einblasbar sind,
- die Rohrführung möglichst geringe Reibungs- und Umlenkungsverluste verursacht,
- Zugänglichkeit für Einblasarbeiten gewährleistet ist,
- Zwischenpunkte und Schächte sinnvoll positioniert sind,
- Hersteller- und Betreiberanforderungen eingehalten werden.
8. NE4-Planung: Gebäude sind keine Standardtrassen
Während die NE3 häufig über standardisierbare Trassenabschnitte geplant werden kann, ist die NE4 wesentlich stärker von der individuellen Gebäudestruktur abhängig.
Das gilt insbesondere für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und größere Gebäudeanlagen.
8.1 Gebäudeaufnahme
Vor der NE4-Detailplanung sollten – abhängig von der Projektanforderung – unter anderem geprüft werden:
- Gebäudezugang,
- Hausanschlussraum,
- möglicher APL-Standort,
- bestehende Leitungswege,
- Steigzonen,
- Schächte,
- Etagen,
- Nutzungseinheiten,
- Brandabschnitte,
- Flucht- und Rettungswege,
- Durchdringungen,
- Zugänglichkeit.
9. Hauseinführung und Gebäudeabdichtung
Die Hauseinführung stellt die Schnittstelle zwischen Außenanlage und Gebäude dar.
Bei der Auswahl und Ausführung müssen die konkrete Bauart und die Einbausituation berücksichtigt werden.
DVGW VP 601 betrifft Gas- und Wasser-Hauseinführungen beziehungsweise entsprechende Mehrsparten-Hauseinführungssysteme. Die aktuelle Prüfgrundlage weist ausdrücklich darauf hin, dass für Versorgungssparten außerhalb von Gas und Wasser zusätzliche Anforderungen aus anderen technischen Regelwerken bestehen können. (DVGW Regelwerk)
Daher sollte VP 601 nicht als allgemeine FTTH-Norm bezeichnet werden.
Für eine Telekommunikations-Hauseinführung sind insbesondere zu betrachten:
- Wand- bzw. Bodenaufbau,
- Abdichtungssystem,
- Wassereinwirkung,
- Leitungsdurchmesser,
- Schutzrohr bzw. Mikrorohr,
- mechanische Beanspruchung,
- Herstelleranforderungen,
- Gebäudeabdichtung,
- projektspezifische Vorgaben.
10. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus und Mehrfamilienhaus
Die NE4-Planung muss an die Gebäudestruktur angepasst werden.
Ein- und Zweifamilienhäuser
Typischerweise kann die Verbindung zwischen Gebäudeübergabepunkt und Teilnehmeranschluss relativ kurz und direkt ausgeführt werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Lage der Hauseinführung,
- APL-/Übergabepunkt,
- Leitungsweg,
- Gf-TA,
- Schutz und Zugänglichkeit.
Mehrfamilienhäuser
Bei Mehrfamilienhäusern entsteht dagegen eine komplexere vertikale und horizontale Infrastruktur.
Zu planen sind beispielsweise:
- Steigwege,
- Etagenverteilung,
- Wohnungsanschlüsse,
- Leitungsreserven,
- Durchdringungen,
- Brandschutz,
- Zugänglichkeit,
- Eigentums- und Nutzungsbereiche.
Hier ist eine objektbezogene Bestandsaufnahme besonders wichtig.
11. Brandschutz und Leitungsführung
Bei der Installation von Kommunikationskabeln in Gebäuden sind die jeweils geltenden bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Die DIN EN 50575 behandelt Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken. Die aktuell bei DIN Media geführte Fassung ist DIN EN 50575:2017-02. (dinmedia)
Die erforderliche CPR-Klassifizierung eines Kabels kann jedoch nicht pauschal mit Cca-s1a,d1,a1 oder einer anderen Klasse für jedes Gebäude festgelegt werden.
Sie hängt unter anderem von:
- Gebäudenutzung,
- Einbauort,
- Flucht- und Rettungswegen,
- bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Leitungsführung,
- Brandschutzkonzept
ab.
Ebenso sind bei Durchdringungen von Brandabschnitten geeignete und für die jeweilige Einbausituation nachweisgeeignete Abschottungssysteme vorzusehen.
MLAR
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist dabei als Musterregelung zu verstehen. Für ein konkretes Bauvorhaben sind die jeweils landesrechtlich eingeführten Regelungen und das objektspezifische Brandschutzkonzept maßgeblich.
12. Eigentümerzustimmung und Gestattung
Bei NE4-Maßnahmen innerhalb oder an privaten Gebäuden müssen Eigentums- und Nutzungsrechte frühzeitig geklärt werden.
Je nach Projekt können beispielsweise erforderlich sein:
- Eigentümerzustimmung,
- Gestattungsvertrag,
- Nutzungsvereinbarung,
- Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft,
- Abstimmung mit Hausverwaltung oder Wohnungsunternehmen.
Dabei sollten mindestens folgende Punkte eindeutig geregelt werden:
- Hauseinführung,
- APL-Standort,
- Leitungswege,
- Bohrungen und Durchdringungen,
- Steigwege,
- Zugang für Wartung und Entstörung,
- Verantwortlichkeiten,
- spätere Erweiterungen.
Eine solche Klärung sollte vor der Ausführungsplanung der betroffenen Bereiche erfolgen.
13. Optisches Budget: NE3 und NE4 als eine Übertragungsstrecke
Die optische Qualität eines FTTH-Anschlusses wird nicht getrennt für NE3 und NE4 bewertet.
Entscheidend ist die gesamte passive optische Strecke zwischen den relevanten optischen Referenzpunkten.
Je nach Netzarchitektur können enthalten sein:
- Faserstrecke,
- Spleiße,
- Steckverbindungen,
- Patchkabel,
- Splitter,
- passive Koppler,
- WDM-Komponenten,
- weitere passive Komponenten.
Eine vereinfachte Bilanz kann dargestellt werden als:
[
A_{\text{gesamt}}
A_{\text{Faser}}
+
A_{\text{Spleiße}}
+
A_{\text{Stecker}}
+
A_{\text{passive Komponenten}}
+
A_{\text{Reserve}}
]
Für eine PON-Strecke ist insbesondere die Splitterdämpfung zu berücksichtigen.
Bei einer P2P-Strecke entfällt dieser Anteil.
14. PON-System und optisches Dämpfungsbudget
Die zulässige optische Verlustbilanz ist nicht allgemein mit 28–32 dB festzulegen.
Sie hängt von der eingesetzten Übertragungstechnologie, der optischen Klasse und den Vorgaben des Netzbetreibers ab.
Beispielsweise definiert ITU-T G.987.2 für XG-PON unterschiedliche Klassen für den zulässigen optischen Pfadverlust; die dort genannten maximalen Werte reichen je nach Klasse von 29 dB bis 35 dB. (ITU)
Für XGS-PON ist heute insbesondere ITU-T G.9807.1 relevant. Die aktuelle Empfehlung beschreibt XGS-PON als symmetrisches 10-Gbit/s-PON-System und ist in der Fassung 2023 einschließlich Amendment 1 von 2025 in Kraft. (ITU)
Deshalb gilt:
Die Planung sollte nicht mit einem pauschalen „maximalen Dämpfungswert“ arbeiten.
Stattdessen ist das projektspezifische optische Budget aus der verwendeten Systemklasse und den Komponentenparametern abzuleiten.
15. Fasertypen G.652.D und G.657
In modernen Zugangs- und Gebäudenetzen können unterschiedliche Singlemode-Fasern eingesetzt werden.
ITU-T G.652.D ist eine weit verbreitete Singlemode-Faserspezifikation für Außenkabel.
ITU-T G.657 beschreibt biegeunempfindlichere Singlemode-Fasern, die insbesondere bei beengten Installationsbedingungen Vorteile bieten können.
Dabei sollte jedoch nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass NE3 zwingend G.652.D und NE4 zwingend G.657.A2 verwendet.
Die tatsächlich eingesetzten Fasern ergeben sich aus:
- Kabelkonstruktion,
- Netzarchitektur,
- Betreiberstandard,
- Einbausituation,
- Biegeradiusanforderungen,
- Herstellerangaben.
Planungsgrundsatz
Nicht die Netzebene bestimmt allein den Fasertyp, sondern die technische Anwendung und die spezifizierte Kabel- bzw. Faserlösung.
16. Dämpfungswerte: Datenblattwerte sind keine universellen Planungswerte
Angaben wie
- 0,35 dB/km bei 1310 nm,
- 0,21 dB/km bei 1550 nm,
- 0,05 dB Spleißverlust,
- 0,25 dB Steckerverlust
können als typische Planungs- oder Spezifikationswerte vorkommen, sind aber nicht automatisch universell für jedes eingesetzte Produkt oder jedes Projekt.
Die tatsächlich anzusetzenden Werte sollten aus:
- Herstellerdatenblatt,
- Betreiberstandard,
- Systemanforderung,
- Abnahmespezifikation
übernommen werden.
Insbesondere bei Spleißen und Steckverbindungen sollte zwischen Planungswert, zulässigem Maximalwert und tatsächlich gemessenem Wert unterschieden werden.
17. Abnahme und Qualitätssicherung
Die Abnahme eines FTTH-Netzes sollte mehrere technische Ebenen umfassen.
17.1 Rohr- und Mikrorohrsystem
Je nach Betreiber- und Projektspezifikation können unter anderem geprüft werden:
- Durchgängigkeit,
- Belegbarkeit,
- Rohrinnendurchmesser,
- Kalibrierung,
- Dichtheit,
- Druckhaltung,
- Lage,
- Beschädigungen.
Ein pauschaler Prüfdruck von 15 bar sollte dabei nicht als allgemeingültige FTTH-Anforderung veröffentlicht werden.
Der anzuwendende Prüfdruck und das Prüfverfahren sind anhand der jeweiligen Rohrsysteme, Herstellerangaben und Betreiberanforderungen festzulegen.
18. OTDR-Messung und optische Abnahmemessung
Die optische Abnahme kann – abhängig vom Projekt – verschiedene Messverfahren umfassen.
Dazu gehören insbesondere:
- OTDR-Messungen,
- Einfügedämpfungsmessungen,
- optische Rückflussdämpfung,
- End-to-End-Messungen.
Die DIN EN IEC 61280-4-2:2025-11 beschreibt Verfahren zur Messung der Einmoden-Dämpfung und optischen Rückflussdämpfung installierter Glasfaser-Kabelanlagen. Sie gilt für installierte Singlemode-Kabelanlagen und berücksichtigt unter anderem Fasern, Stecker, Adapter, Spleiße und passive Komponenten. (dinmedia)
OTDR-Messungen
OTDR-Messungen können eingesetzt werden, um beispielsweise:
- Faserlängen,
- Spleißereignisse,
- Steckverbindungen,
- Reflexionen,
- Dämpfungsereignisse,
- Faserunterbrechungen
zu erkennen.
Die zu verwendenden Wellenlängen, Messparameter, Pulsbreiten und Grenzwerte müssen entsprechend der Netzarchitektur und Abnahmespezifikation festgelegt werden.
Eine bidirektionale Messung kann insbesondere zur verbesserten Bewertung von Ereignisdämpfungen und zur Kompensation richtungsabhängiger Effekte sinnvoll sein.
19. Messdaten und digitale Dokumentation
Eine technisch hochwertige Abnahme endet nicht mit einem Messprotokoll als PDF.
Die Messdaten sollten so strukturiert werden, dass sie später eindeutig einer Faser, einem Kabel, einem Spleißpunkt und einem Netzobjekt zugeordnet werden können.
Für OTDR-Daten wird häufig das SOR-Format nach Telcordia SR-4731 verwendet.
Damit entsteht eine Verbindung zwischen:
Faser → Messung → Spleiß → Kabel → APL/NVt → GIS-Objekt
Diese Verknüpfung ist für spätere Fehlersuche und Wartung besonders wertvoll.
20. GIS- und Bestandsdokumentation
Die As-Built-Dokumentation sollte die tatsächlich ausgeführte Infrastruktur abbilden.
Je nach Betreiberanforderung können dazu gehören:
- Trassenverlauf,
- Tiefen- oder Überdeckungsinformationen,
- Kabel,
- Mikrorohre,
- Schächte,
- Netzverteiler,
- APL,
- Hausanschlüsse,
- Faserbelegung,
- Spleißverbindungen,
- Messdaten,
- Fotodokumentation,
- Abweichungen vom LLD.
Vermessungsgenauigkeit
Auch hier sollte keine pauschale Aussage wie
„Punktklasse 1 ≤ 5 cm“
als allgemeingültige FTTH-Anforderung veröffentlicht werden.
Die erforderliche Genauigkeit ist abhängig von:
- Planungszweck,
- Vermessungsverfahren,
- Betreiberanforderungen,
- Datenmodell,
- GIS-Spezifikation,
- örtlichen Bedingungen.
Die Genauigkeit muss daher projektspezifisch definiert und nachgewiesen werden.
21. Die wichtigsten Planungsfehler
In FTTH-Projekten sind insbesondere folgende Fehlerquellen relevant:
1. NE3 und NE4 werden getrennt geplant
Die Übergabepunkte werden erst spät abgestimmt.
2. Pauschale Tiefenwerte werden verwendet
Örtliche Anforderungen und Betreiberstandards werden nicht ausreichend berücksichtigt.
3. Leitungsauskünfte werden nur formal abgearbeitet
Die tatsächliche Konfliktsituation wird nicht ausreichend analysiert.
4. Rohrkapazitäten werden nur für den Erstbedarf dimensioniert
Nachverdichtung und zukünftige Ausbauphasen werden nicht berücksichtigt.
5. Einblasbarkeit wird nicht geprüft
Rohrgeometrie und Einblasabschnitte sind für das vorgesehene Kabel ungeeignet.
6. Gebäude werden als Standardobjekte behandelt
Individuelle Steigwege, Brandabschnitte und Eigentumsverhältnisse werden zu spät erkannt.
7. Optisches Budget wird pauschal angesetzt
Die tatsächliche Systemklasse und Komponentenverluste werden nicht berücksichtigt.
8. Messwerte werden nicht mit dem GIS verknüpft
Messdaten existieren, sind aber später nur schwer einem Netzobjekt zuzuordnen.
9. Planung und Bestand laufen auseinander
Änderungen aus der Bauphase werden nicht konsequent in das Bestandsmodell übernommen.
22. Integrierter Planungsprozess für NE3 und NE4
Eine robuste FTTH-Planung kann als durchgängige Prozesskette aufgebaut werden:
1. Bestandsdaten
↓
2. Vor-Ort-Erkundung und Vermessung
↓
3. Netzkonzeption / HLD
↓
4. NE3-Trassenplanung
↓
5. Gebäude- und NE4-Planung
↓
6. Optische und passive Netzdimensionierung
↓
7. Genehmigungsplanung
↓
8. LLD / Ausführungsplanung
↓
9. Bauausführung und Qualitätssicherung
↓
10. Messung und Abnahme
↓
11. As-Built-Dokumentation
↓
12. Übergabe an das Betreiber-GIS
23. Was eine hochwertige FTTH-Planung auszeichnet
Eine hochwertige FTTH-Planung erkennt man nicht daran, dass der Plan besonders viele Linien enthält.
Sie zeichnet sich vielmehr dadurch aus, dass die geplante Infrastruktur:
- technisch nachvollziehbar,
- örtlich realisierbar,
- wirtschaftlich begründet,
- genehmigungsfähig,
- optisch belastbar,
- erweiterbar,
- dokumentierbar
ist.
Der eigentliche Qualitätsmaßstab lautet daher:
Kann die geplante Infrastruktur ohne wesentliche Überraschungen gebaut, gemessen, dokumentiert und anschließend betrieben werden?
Wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden kann, erfüllt die Planung ihren eigentlichen Zweck.
24. Fazit
Der FTTH-Ausbau ist keine reine Glasfaseraufgabe.
Er verbindet:
Netzplanung + Tiefbau + Vermessung + Gebäudetechnik + Optik + Genehmigungsmanagement + GIS + Qualitätssicherung.
Gerade an der Schnittstelle zwischen NE3 und NE4 entscheidet sich, ob diese Disziplinen tatsächlich zu einer funktionierenden Infrastruktur zusammengeführt werden.
Die wesentlichen Erfolgsfaktoren sind:
- klare Definition der Netzebenen und Schnittstellen,
- belastbare Bestands- und Vermessungsdaten,
- standortgerechte Wahl des Bauverfahrens,
- abgestimmte Rohr- und Kabeldimensionierung,
- frühzeitige Gebäudeplanung,
- projektspezifische optische Budgetierung,
- konsequente Qualitätssicherung,
- strukturierte Mess- und Abnahmedaten,
- und eine konsistente As-Built-Dokumentation.
Ein leistungsfähiges FTTH-Netz entsteht nicht allein durch das Verlegen von Glasfaserkabeln. Es entsteht durch die präzise Abstimmung von Raum, Infrastruktur, Netztechnik, Bauausführung und Daten.
Technische Regelwerke und Referenzen
Für die Planung und Ausführung können – abhängig vom konkreten Projekt – unter anderem folgende Regelwerke und technischen Grundlagen relevant sein:
- Telekommunikationsgesetz (TKG), insbesondere § 127 zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien. (Gesetze im Internet)
- DIN 18300:2019-09 – Erdarbeiten, als ATV der VOB/C. (dinmedia)
- DIN EN 50575:2017-02 – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf das Brandverhalten. (dinmedia)
- DIN 18015-1:2020-05 – Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Planungsgrundlagen. Die Norm ist eine Norm für elektrische Anlagen in Wohngebäuden und sollte daher nicht als alleinige FTTH-Planungsnorm dargestellt werden. (dinmedia)
- DIN EN IEC 61280-4-2:2025-11 – Prüfverfahren für Lichtwellenleiter-Kommunikationsuntersysteme, installierte Kabelanlagen, Einmoden-Dämpfungs- und optische Rückflussdämpfungsmessung. (dinmedia)
- ITU-T G.652 – Eigenschaften von Singlemode-Fasern und -Kabeln.
- ITU-T G.657 – biegeunempfindliche Singlemode-Fasern.
- ITU-T G.984.x – GPON.
- ITU-T G.987.x – XG-PON. Für G.987.2 werden beispielsweise unterschiedliche Klassen des optischen Pfadverlustes definiert. (ITU)
- ITU-T G.9807.1 – XGS-PON; aktuelle Fassung einschließlich Amendment 1 von 2025. (ITU)
- RSA 21 – Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
- ASR A5.2 – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr. (BAuA)
- DIN 18920:2026-06 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Die Ausgabe 2026-06 ersetzt DIN 18920:2014-07. (dinmedia)
- projektspezifische Betreiberstandards, ZTV, technische Lieferbedingungen und Ausführungsvorschriften.
- Herstellerangaben der eingesetzten Kabel-, Rohr-, Schacht-, Spleiß- und Messtechnik.
Hinweis: Technische Regelwerke, Normen und Betreiberstandards sind immer in der zum Projektzeitpunkt gültigen Fassung und im Zusammenhang mit den konkreten örtlichen, rechtlichen und technischen Randbedingungen anzuwenden. Einzelne in der Praxis häufig verwendete Zahlenwerte – beispielsweise Verlegetiefen, Prüfdruck, Einblaslängen, Dämpfungswerte oder Vermessungsgenauigkeiten – sind keine universellen FTTH-Standardwerte und müssen projektspezifisch festgelegt werden.
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