P2P-Glasfaseranbindung vom PoP zum Mobilfunkstandort

Bautechnischer Leitfaden: P2P-Glasfaseranbindung vom PoP zum Mobilfunkstandort

Planung, Tiefbau, Kabeltechnik und Bestandsdokumentation nach deutschem Regelwerk

Eine dedizierte Point-to-Point-Glasfaserverbindung zwischen einem Point of Presence (PoP) und einem Mobilfunkstandort stellt besondere Anforderungen an Planung, Tiefbau, Kabeltechnik und Dokumentation.

Anders als bei einem klassischen FTTH-Hausanschluss endet die Verantwortung nicht an der Grundstücksgrenze. Die Trasse muss vom PoP über den öffentlichen Verkehrsraum bis zum Mobilfunkstandort technisch, rechtlich und dokumentarisch durchgängig geplant werden.

Dabei treffen mehrere Regelwerksbereiche aufeinander: Telekommunikationsrecht, Kabelleitungstiefbau, Verkehrswegebau, Vermessung, LWL-Technik, Arbeitsschutz sowie die standortspezifischen Anforderungen des Mobilfunkbetreibers.

Dieser Leitfaden beschreibt einen praxisorientierten Planungs- und Ausführungsprozess für P2P-Glasfaseranbindungen zu Macro Sites, Rooftop Sites und vergleichbaren Mobilfunkstandorten.


1. Regelwerke – was ist tatsächlich relevant?

Eine P2P-Trasse wird nicht durch eine einzige DIN-Norm geregelt. Entscheidend ist die Kombination aus gesetzlichen Anforderungen, VOB/C, technischen Regelwerken und den projektspezifischen Vorgaben des Netz- bzw. Mobilfunkbetreibers.

Wesentliche Regelwerksbereiche

BereichRelevante Grundlage
TelekommunikationsrechtTKG, insbesondere §§ 125 ff. und § 127
KabelleitungstiefbauDIN 18322:2023-09
ErdarbeitenDIN 18300
Aufgrabungen im VerkehrsraumZTV A-StB
Oberbau VerkehrsflächenRStO 12/24
AsphaltarbeitenDIN 18317 / aktuelle ZTV Asphalt-StB
Pflaster- und Plattenbelägeeinschlägige ATV/ZTV und kommunale Vorgaben
VerkehrssicherungRSA 21, ASR A5.2 und projektbezogene Anordnungen
BaumschutzDIN 18920:2026-06
LWL-AußenkabelDIN EN IEC 60794-3
Optische SteckverbindungenDIN EN IEC 61755-Reihe
BlitzschutzDIN EN IEC 62305-Reihe
GebäudeanschlüsseDIN 18012 sowie objektspezifische Vorgaben
Betreiberstandardsz. B. ZTV-TKNetz und Vorgaben des Netz-/Mobilfunkbetreibers

Wichtig: ZTV-TKNetz-Dokumente sind Betreiber- bzw. Vertragsregelwerke und nicht mit einer allgemein geltenden DIN gleichzusetzen. Für ein konkretes Projekt ist deshalb immer die vom Auftraggeber geforderte aktuelle Version maßgebend.


2. Von der PoP-Anbindung bis zum Mobilfunkstandort

Eine technisch belastbare P2P-Verbindung beginnt nicht mit dem Zeichnen einer Linie im GIS.

Der Planungsprozess sollte grundsätzlich folgende Schritte umfassen:

Bestand → Vor-Ort-Begehung → Trassenplanung → Genehmigung → Tiefbau → Rohrprüfung → Kabeleinbringung → Spleißen → Messung → As-Built → Abnahme

Jede Phase liefert Informationen für die nächste.


3. Vor-Ort-Begehung und technische Bestandserfassung

Die digitale Planung muss mit der Realität abgeglichen werden.

Bei der Vor-Ort-Begehung werden insbesondere erfasst:

  • vorhandene Schächte und Kabelkanäle
  • bestehende Telekommunikations- und Fremdleitungen
  • Straßen- und Gehwegbereiche
  • Oberflächen und vorhandene Aufbauten
  • Grundstücks- und Einfriedungsbereiche
  • Hauseinführungen
  • Gebäudeeinführungen bei Rooftop Sites
  • Zufahrten und Querungen
  • vorhandene Masten und technische Einrichtungen
  • mögliche HDD- oder Pressbohrbereiche
  • Baumstandorte und empfindliche Vegetationsbereiche
  • mögliche Konfliktpunkte mit anderen Infrastrukturbetreibern

Gerade bei Mobilfunkstandorten ist der letzte Trassenabschnitt besonders kritisch.

Die öffentliche Trasse muss sauber mit der Standortinfrastruktur verbunden werden.


4. Trassenplanung im GIS und CAD

Die Planung erfolgt auf Grundlage geeigneter Geodaten und Bestandsinformationen.

Typische Planungsgrundlagen sind:

  • ALKIS / Liegenschaftsdaten
  • digitales Straßen- und Wegenetz
  • Bestandspläne
  • Leitungsauskünfte
  • Vermessungsdaten
  • Luftbilder
  • vorhandene Kabel- und Rohrnetzpläne
  • Standortpläne des Mobilfunkstandorts
  • Eigentums- und Gestattungsinformationen

Die geplante Trasse wird anschließend im GIS/CAD technisch optimiert.

Zu prüfen sind insbesondere:

Trassenführung

  • möglichst konfliktarme Führung
  • ausreichende Arbeits- und Einbauräume
  • Kreuzungen und Parallelführungen
  • vorhandene Leitungen
  • Grundstücksgrenzen
  • Schächte und Bauwerke

Technische Geometrie

  • Rohrverläufe
  • Biegeradien
  • Ein- und Austrittspunkte
  • Schachtpositionen
  • Kabelzug- bzw. Einblasabschnitte
  • Reserven
  • Standortübergabepunkte

Bauverfahren

  • offene Bauweise
  • Pressung
  • HDD
  • vorhandene Rohrinfrastruktur

5. Wegerecht, Genehmigungen und Verkehrsraum

Eine technisch optimale Trasse ist noch keine genehmigungsfähige Trasse.

Für TK-Linien sind insbesondere die Anforderungen des TKG zu berücksichtigen.

Nach § 127 TKG ist für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien grundsätzlich die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

Darüber hinaus können erforderlich sein:

  • Aufgrabungsgenehmigung
  • verkehrsrechtliche Anordnung
  • Sondernutzungserlaubnis
  • Eigentümerzustimmungen
  • Gestattungen
  • Kreuzungsvereinbarungen
  • Abstimmungen mit Bahn, Straßenbaulastträgern oder Gewässerunterhaltenden
  • Leitungsauskünfte und Schachtscheine

Die Planung sollte diese Randbedingungen möglichst früh berücksichtigen.

Ein guter LLD-Plan zeigt deshalb nicht nur, wo das Kabel technisch liegen kann, sondern auch, ob die geplante Trasse tatsächlich realisierbar ist.


6. Tiefbau und Kabelschutzrohrsystem

Für Kabelleitungstiefbauarbeiten ist insbesondere DIN 18322:2023-09 relevant. Sie behandelt unter anderem das Verlegen von Kabeln, Schutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden sowie zugehörige Schächte und Verteilereinrichtungen.

Die konkrete Rohrkonfiguration hängt vom Netzkonzept ab.

Zum Einsatz können beispielsweise kommen:

  • Kabelschutzrohre
  • Mehrfachrohre
  • Mikrorohre
  • Mikrorohrverbände
  • Speedpipes
  • Zug- und Einblassysteme

Die Auswahl richtet sich nach:

  • Kabeltyp
  • Faserkapazität
  • Einblaslänge
  • Reservekonzept
  • Betreiberstandard
  • mechanischer Beanspruchung
  • örtlichen Platzverhältnissen
  • späterem Erweiterungsbedarf

7. Verlegetiefe – kein pauschaler DIN-Wert

Ein häufiger Fehler in technischen Darstellungen ist die Aussage:

„Die DIN schreibt für Telekommunikation immer 60–80 cm vor.“

So pauschal ist das nicht korrekt.

Die erforderliche Überdeckung ergibt sich aus den Projekt-, Betreiber-, Straßenbaulastträger- und örtlichen Vorgaben sowie aus der konkreten Einbausituation.

In der Praxis werden bei Telekommunikationstrassen im Geh- und Radwegbereich häufig Überdeckungen im Bereich von etwa 0,60 bis 0,80 m geplant. Unter Fahrbahnen können größere Überdeckungen bzw. besondere Schutz- oder Querungsmaßnahmen erforderlich werden.

Entscheidend ist jedoch immer die genehmigte und vertraglich vereinbarte Ausführungsplanung.

Bei einer Querung einer stärker belasteten Straße kann deshalb eine geschlossene Bauweise technisch und wirtschaftlich sinnvoller sein als ein tiefer offener Graben.


8. Regelquerschnitt der Telekommunikationstrasse

Ein typischer Aufbau kann – abhängig von Betreiber- und Straßenbaulastträgervorgaben – aus folgenden Bereichen bestehen:

        OBERFLÄCHE
 ─────────────────────────────
        Deckschicht
   Asphalt / Pflaster / Platten
 ─────────────────────────────
        Oberbau / Tragschichten
 ─────────────────────────────
        Verfüll- und
        Verdichtungsbereich
 ─────────────────────────────
        Trassenwarnung
        / Ortungssystem
 ─────────────────────────────
        Schutz-/Leitungszone
 ┌───────────────────────────┐
 │   Mikrorohr / Rohrverband │
 └───────────────────────────┘
        Bettung
 ─────────────────────────────
        Grabensohle

Die Schichtdicken, Materialien und Verdichtungsanforderungen sind nicht pauschal für jede Telekommunikationstrasse identisch.

Sie ergeben sich aus:

  • vorhandener Verkehrsflächenkonstruktion
  • Projektvorgaben
  • kommunalen Vorgaben
  • ZTV A-StB
  • ZTV E-StB
  • RStO
  • Betreiberstandards
  • örtlichen Bodenverhältnissen

9. Oberflächenwiederherstellung

Eine Aufgrabung endet technisch nicht mit dem Einbau des Rohres.

Die Verkehrsfläche muss entsprechend ihrer ursprünglichen bzw. geforderten Konstruktion wiederhergestellt werden.

Dabei ist zwischen beispielsweise

  • Asphalt,
  • Pflaster,
  • Plattenbelägen,
  • unbefestigten Flächen

zu unterscheiden.

Für Aufgrabungen und die Wiederherstellung öffentlicher Verkehrsflächen ist insbesondere die ZTV A-StB relevant.

Für Asphaltflächen sind zusätzlich die jeweils geltenden Regelwerke für Asphaltbauweisen zu berücksichtigen.

Für die standardisierte Dimensionierung von Verkehrsflächen ist die RStO 12/24 relevant.

Das Ziel ist nicht lediglich eine optisch geschlossene Oberfläche, sondern eine technisch gleichwertige und dauerhaft funktionierende Verkehrsfläche.


10. Rohrprüfung vor dem Kabeleinblasen

Vor der Kabeleinbringung muss die Rohrstrecke technisch überprüft werden.

Je nach Rohrsystem und Betreiberanforderung können dazugehören:

Druckprüfung

Nachweis der Dichtheit des Rohrsystems.

Kalibrierung

Überprüfung, ob der erforderliche Innendurchmesser und die Durchgängigkeit vorhanden sind.

Reinigung

Entfernung von Wasser, Schmutz und Fremdkörpern.

Dokumentation

Erfassung von:

  • Rohrnummer
  • Streckenabschnitt
  • Länge
  • Prüfdruck
  • Prüfdauer
  • Druckverlauf
  • Prüfergebnis
  • Datum
  • verwendeter Messtechnik

Wichtig: Prüfdrücke und Prüfdauer sind nicht pauschal mit „15 bar über 30 Minuten“ festzulegen. Maßgebend sind Rohrsystem, Herstellerangaben und die jeweilige Betreiber-/Vertragsspezifikation.


11. Einblasen des Glasfaserkabels

Nach erfolgreicher Rohrprüfung erfolgt die Einbringung des LWL-Kabels.

Dabei sind insbesondere zu beachten:

  • zulässige Zugkraft
  • zulässiger Biegeradius
  • Kabeldurchmesser
  • Rohr-Innen-/Kabel-Durchmesser-Verhältnis
  • Einblasgeschwindigkeit
  • Luftdruck
  • Kabeltemperatur
  • Rohrtemperatur
  • Gleitmittel
  • Streckenlänge
  • Einblasgerät

Die zulässigen Werte werden nicht pauschal aus einer einzelnen DIN-Norm abgeleitet, sondern aus Kabel-, Rohr- und Herstellerangaben sowie den projektspezifischen Betreiberanforderungen.

Für Außenkabel sind die technischen Anforderungen der DIN EN IEC 60794-3 relevant.


12. P2P-Verbindung und optische Übergabepunkte

Bei einer dedizierten P2P-Anbindung wird eine definierte Faserverbindung zwischen PoP und Mobilfunkstandort hergestellt.

Je nach Netzarchitektur können am Standort beispielsweise vorhanden sein:

  • ODF
  • Spleißbox
  • Outdoor Distribution Cabinet
  • Standortverteiler
  • aktive Ethernet-/Transporttechnik
  • Übergabepunkt zum Baseband-/Transport-System

Die konkrete Ausführung hängt vom Netzbetreiber und der Mobilfunkarchitektur ab.

Bei einem modernen Standort kann die Glasfaser beispielsweise bis zu einem Technikschrank geführt und dort an die aktive Transporttechnik übergeben werden.


13. Macro Site – technische Besonderheiten

Bei einem bodengebundenen Mobilfunkstandort muss die öffentliche Trasse mit dem Standortgelände verbunden werden.

Besondere Punkte sind:

Grundstücksübergang

  • Einfriedung
  • Toranlagen
  • Schutzrohr
  • Kabelzugweg
  • Standortschacht bzw. Übergabepunkt

Technikbereich

  • Outdoor Cabinet
  • Shelter
  • Technikcontainer
  • ODF/Spleißbox
  • Kabelreserve

Mastbereich

Die weitere Führung zum Mast muss entsprechend dem konkreten Standortkonzept erfolgen.

Dabei sind zu berücksichtigen:

  • mechanischer Schutz
  • UV- und Witterungsbeständigkeit
  • Befestigungssystem
  • Kabelreserven
  • Biegeradien
  • Zugentlastung
  • Abstand zu Blitzschutzkomponenten

Die Blitzschutz- und Erdungsplanung ist objektspezifisch nach der aktuellen DIN EN IEC 62305-Reihe und den Anforderungen des Standortbetreibers zu koordinieren.

Ein rein dielektrisches LWL-Kabel darf dabei nicht pauschal als „zu erdendes Kabel“ behandelt werden. Entscheidend sind Kabelaufbau, metallische Komponenten, Standortkonzept und Blitzschutzsystem.


14. Rooftop Site – andere Randbedingungen

Bei Dachstandorten verschiebt sich der Schwerpunkt von der Tiefbauplanung zur Gebäudeeinführung und vertikalen Kabeltrasse.

Zu prüfen sind:

  • Gebäudeeinführung
  • Abdichtung
  • Brandschutz
  • Steigwege
  • Kabelpritschen
  • Schächte
  • Dachaufbauten
  • Blitzschutz
  • Potentialausgleich
  • mechanischer Schutz

Für Anschlusseinrichtungen von Gebäuden ist DIN 18012 eine wichtige Planungsgrundlage.

Bei der Gebäudedurchdringung muss die konkrete Konstruktion mit dem Baukörper, Abdichtungssystem und dem verwendeten Einführungssystem abgestimmt werden.

Eine pauschale Aussage, dass jede Telekommunikations-Hauseinführung nach DVGW VP 601 auszuführen sei, ist dagegen nicht richtig. VP 601 ist eine DVGW-Prüfgrundlage für Gas- und Wasser-Hauseinführungen.


15. Blitzschutz und Potentialausgleich

Bei Mobilfunkstandorten ist dieser Punkt besonders sensibel.

Zu betrachten sind:

  • Antennenmast
  • Blitzschutzanlage
  • metallische Kabelbestandteile
  • Kabeltrassen
  • Technikschränke
  • Überspannungsschutz
  • Potentialausgleich
  • Trennungsabstände

Die aktuelle Normenreihe DIN EN IEC 62305 bildet hierfür einen wesentlichen normativen Rahmen.

Bei einem vollständig dielektrischen Glasfaserkabel bestehen andere Anforderungen als bei Kabeln mit metallischem Schirm oder metallischen Zug-/Tragelementen.

Deshalb muss die Planung immer den tatsächlichen Kabelaufbau berücksichtigen.


16. Spleißarbeiten und optische Qualität

Die Fasern werden entsprechend dem Netzkonzept gespleißt und in Spleißkassetten bzw. Verteilsystemen abgelegt.

Zu kontrollieren sind insbesondere:

  • Fasertyp
  • Faserzuordnung
  • Spleißplan
  • Kassettenbelegung
  • Faserreserven
  • Biegeradien
  • Kennzeichnung
  • Spleißqualität

Die zulässige Spleißdämpfung ist projekt- und betreiberspezifisch festzulegen.

Ein pauschaler Wert von 0,05 dB ist daher nicht als allgemeingültige DIN-Anforderung zu kommunizieren.


17. Optische Abnahmemessung

Die optische Qualität der P2P-Verbindung wird mit geeigneten Messverfahren nachgewiesen.

OTDR

Die OTDR-Messung ermöglicht unter anderem die Identifikation von:

  • Spleißen
  • Steckverbindungen
  • Reflexionen
  • Dämpfungsereignissen
  • Faserenden
  • möglichen Fehlerstellen

Bei Singlemode-Strecken sind insbesondere die für die jeweilige Strecke vorgesehenen Messwellenlängen zu verwenden.

Einfügedämpfung

Zusätzlich kann eine End-to-End-Messung mit Lichtquelle und Leistungsmesser durchgeführt werden.

Dabei wird die tatsächliche optische Gesamtdämpfung der Verbindung mit dem projektspezifischen Dämpfungsbudget verglichen.

Das Dämpfungsbudget berücksichtigt beispielsweise:

Faser + Spleiße + Steckverbindungen + passive Komponenten + Systemreserve

Die zulässigen Grenzwerte sind durch Systemdesign und Betreiberanforderungen festzulegen.


18. As-Built-Vermessung

Eine hochwertige P2P-Trasse endet nicht mit dem letzten Spleiß.

Die tatsächlich gebaute Infrastruktur muss anschließend dokumentiert werden.

Ein vollständiges As-Built kann unter anderem enthalten:

  • Trassenachse
  • Rohrverlauf
  • Schächte
  • Muffen
  • Abzweige
  • Hauseinführungen
  • Standortübergabepunkte
  • ODF/Spleißbox
  • Kabelreserven
  • Kabelnummern
  • Faserbelegung
  • Standortkoordinaten
  • Einbaudaten
  • Fotodokumentation

Die geforderte Vermessungsgenauigkeit und das Koordinatenreferenzsystem werden durch Projekt- bzw. Betreiberanforderungen bestimmt.

ETRS89/UTM kann dabei als amtliches Bezugssystem verwendet werden; entscheidend ist jedoch die Vorgabe des jeweiligen Auftraggebers bzw. GIS-Datenmodells.


19. Das vollständige Abnahmepaket

Ein professionelles Übergabepaket sollte mindestens strukturiert enthalten:

Technische Unterlagen

  • genehmigte Ausführungsplanung
  • Lagepläne
  • Detailpläne
  • Querungsdetails
  • Standortpläne

Rohrdokumentation

  • Druckprüfung
  • Kalibrierprüfung
  • Rohrbelegung
  • Rohrnummerierung

LWL-Dokumentation

  • Einblasprotokoll
  • Spleißplan
  • Faserbelegungsplan
  • OTDR-Messungen
  • Dämpfungsmessungen
  • Messdateien, z. B. .sor

Vermessung

  • As-Built-Geodaten
  • Koordinaten
  • Schacht- und Bauwerksdaten
  • Trassenpunkte

Fotodokumentation

  • offene Trasse
  • Rohrlage
  • Querungen
  • Standortübergang
  • Gebäudeeinführung
  • Wiederherstellung

GIS-Daten

  • gefordertes Datenmodell
  • Attributierung
  • eindeutige Objekt-ID
  • Geometrie
  • Status
  • Dokumentverknüpfungen

20. Qualitätsmanagement – die entscheidenden Kontrollpunkte

Ein effizientes Qualitätsmanagement sollte nicht erst bei der Abnahme beginnen.

Die wichtigsten Kontrollpunkte liegen bereits während der Bauausführung:

Vor Baubeginn

→ Genehmigungen
→ Leitungsauskünfte
→ LLD
→ Materialfreigabe
→ Trassenabgleich

Während des Tiefbaus

→ Trassenlage
→ Grabentiefe
→ Leitungszone
→ Rohrsystem
→ Querungen
→ Wiederverfüllung
→ Verdichtung

Vor dem Verschließen

→ Lagekontrolle
→ Fotodokumentation
→ Vermessung
→ Rohrprüfung

Vor Kabeleinbringung

→ Kalibrierung
→ Reinigung
→ Dichtheitsprüfung

Nach Kabeleinbringung

→ Einblasprotokoll
→ Spleißung
→ OTDR
→ Dämpfungsmessung

Vor Abnahme

→ As-Built
→ GIS
→ Messdaten
→ Fotodokumentation
→ Vollständigkeitsprüfung


21. Typische Fehler – und wie sie vermieden werden

Fehler 1: Planung ausschließlich am Bildschirm

Kataster und Luftbilder ersetzen keine technische Vor-Ort-Begehung.

Lösung: Field Survey vor endgültigem LLD.

Fehler 2: Pauschale Verlegetiefen

Eine fixe Tiefe wird als „DIN-Wert“ behandelt.

Lösung: Projekt-, Betreiber- und Straßenbaulastträgervorgaben prüfen.

Fehler 3: Fremdleitungen werden nur aus Plänen übernommen

Bestandspläne können unvollständig oder lageungenau sein.

Lösung: Leitungsauskunft + Vor-Ort-Abgleich + erforderliche Such-/Ortungsmaßnahmen.

Fehler 4: Rohrprüfung wird unterschätzt

Ein beschädigtes oder verengtes Mikrorohr wird erst beim Einblasen entdeckt.

Lösung: Prüfung und Kalibrierung vor Kabeleinbringung.

Fehler 5: Standortübergang wird erst am Ende geplant

Die öffentliche Trasse ist fertig, aber der Eintritt in Shelter oder Technikschrank funktioniert nicht.

Lösung: Standortdetail bereits im LLD planen.

Fehler 6: As-Built wird nachträglich rekonstruiert

Dann fehlen häufig wichtige offene-Baugruben-Daten.

Lösung: Vermessung und Fotodokumentation während der Bauphase.


22. Der GeoEnv-Ansatz

Eine technisch erfolgreiche P2P-Glasfaserverbindung besteht aus weit mehr als einem Glasfaserkabel.

Sie verbindet:

GIS + Vermessung + Tiefbau + Rohrsystem + LWL-Technik + Genehmigung + Standorttechnik + Dokumentation

Genau an diesen Schnittstellen entstehen in der Praxis die meisten Fehler.

Die GeoEnv Technology GmbH unterstützt Projekte deshalb entlang der gesamten technischen Kette:

Planung

HLD / LLD, GIS, CAD und Trassenoptimierung

Field Survey

Technische Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme

Tiefbauengineering

Trassen-, Querungs- und Rohrnetzplanung

Bauüberwachung

Technische Qualitätskontrolle und Soll-Ist-Abgleich

Vermessung

RTK-basierte Bestandsvermessung und digitales Aufmaß

LWL

Spleiß-, Mess- und Qualitätsdokumentation

As-Built

Bestandsgetreue GIS- und Dokumentationsübergabe


Fazit

Eine P2P-Glasfaseranbindung vom PoP zu einem Mobilfunkstandort ist ein interdisziplinäres Infrastrukturprojekt.

Die technische Qualität entscheidet sich nicht erst beim Einblasen des Kabels. Sie beginnt bereits bei der Trassenwahl, der Vor-Ort-Erfassung, der Abstimmung mit Fremdleitungen und Behörden und der konstruktiven Planung des Standortübergangs.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Wo können wir die Glasfaser verlegen?“

Sondern:

„Wie planen und dokumentieren wir die gesamte Verbindung so, dass sie technisch, baulich, rechtlich und betrieblich dauerhaft funktioniert?“

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer gezeichneten Trasse und einer realisierungssicheren P2P-Infrastruktur.

GeoEnv Technology GmbH – Engineering für Glasfaser-, Telekommunikations- und Infrastrukturprojekte.

Von der Vor-Ort-Begehung über GIS/CAD, Tiefbauplanung und Bauüberwachung bis zur Vermessung und As-Built-Dokumentation – technisch durchdacht, unabhängig und deutschlandweit.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Scroll to Top